Ein Cochlea-Implantat kommt in Frage für
- Kinder oder Kleinkinder mit angeborenem hochgradigem oder vollständigem beidseitigen Hörverlust.
- Jugendliche und Erwachsene mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Ertaubung nach Spracherwerb.
- Menschen mit einseitiger Taubheit.
Unabdingbare Voraussetzungen sind
- ein intakter Hörnerv zur Weiterleitung der elektrischen Signale ans Gehirn.
- das Fehlen eines ausreichenden Sprachverständnisses trotz optimal angepasster Hörsysteme.